(10.06.2013) Es ist für viele Mieter und Eigentümer von Wohnungen äußerst verlockend, ihren begrenzten Lebensraum ein wenig über die Wohnungstüre hinaus auszuweiten. Sie "parken" ihre Schuhe auf der Fußmatte, sie drapieren Blumentöpfe im Treppenhaus und sie stellen sogar kleine Regale auf. Wenn die Nachbarn Klage einreichen, dann ordnen Gerichte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS häufig die Entfernung der Gegenstände an. [...]
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