Hallo,
vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen :-)
Ich habe schon im Netz gesucht und auch schon die § durchforstet, aber so richtig zufrieden bin ich noch nicht.
Ich möchte ein Gewerbe anmelden und dies dann als sog. Kleinunternehmer betreiben.
Dort möchte ich ab und an Holzspielzeug herstellen und verkaufen.
Ich schätze meinen jährlichen Umsatz auf MAXIMAL 1000 ein.
Mit geht es in erster Linie daraum, dass das Gewerbe angemeldet ist, wodruch ich bei Händlern usw. kaufen kann, die nur an Gewerbe verkaufen.
Hauptberuflich bin ich Beamter und da möchte ich vorsorgen, damit ich da keine Probleme mit dem Nebenerwerb bekomme, da ich diesen angeben und genehmigen lassen muss.
Ich wohne in Rheinland-Pfalz.
Nun meine Frage:
Muss ich damit rechnen HWK und BG Beiträge zahlen zu müssen?
Falls ja, kann ich was anderes (auch passendes natürlich) Gewerbe anmelden, auf das dies nicht zutrifft?
Vielleicht hat ja einer selbst ein Kleinunternehmen in der Art angemeldet.
Ich freu mich auf Eure Antworten.
Gruß
Fireblade
vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen :-)
Ich habe schon im Netz gesucht und auch schon die § durchforstet, aber so richtig zufrieden bin ich noch nicht.
Ich möchte ein Gewerbe anmelden und dies dann als sog. Kleinunternehmer betreiben.
Dort möchte ich ab und an Holzspielzeug herstellen und verkaufen.
Ich schätze meinen jährlichen Umsatz auf MAXIMAL 1000 ein.
Mit geht es in erster Linie daraum, dass das Gewerbe angemeldet ist, wodruch ich bei Händlern usw. kaufen kann, die nur an Gewerbe verkaufen.
Hauptberuflich bin ich Beamter und da möchte ich vorsorgen, damit ich da keine Probleme mit dem Nebenerwerb bekomme, da ich diesen angeben und genehmigen lassen muss.
Ich wohne in Rheinland-Pfalz.
Nun meine Frage:
Muss ich damit rechnen HWK und BG Beiträge zahlen zu müssen?
Falls ja, kann ich was anderes (auch passendes natürlich) Gewerbe anmelden, auf das dies nicht zutrifft?
Vielleicht hat ja einer selbst ein Kleinunternehmen in der Art angemeldet.
Ich freu mich auf Eure Antworten.
Gruß
Fireblade