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Rollladenkastendämmung

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Hallo liebe Woodworker,

ich habe da mal ein Problem :)

Vor etwa 5 Jahren habe ich im Rahmen des Umbaus eines Ladenlokales in Werkstatträumen des Lokals ein völlig vergammeltes Holzfenster gegen ein Kunststofffenster ersetzt.

Der Auftrag belief sich (sollte so günstig sein wie möglich) auf den Tausch des Fensterelementes, sowie des ebenfalls verrotteten Rollladenpanzers.
Basis Kasten = Altbestand, 60er Jahre, Sperrholzdeckel mit Falzklötzen oben, Falzleiste unten.

Ich habe einen neuen Panzer an der bestehenden, intakten Welle befestigt, und das Fenster erneuert. So war es besprochen.
Da sich der Ladeninhaber aber schwertut, den Rest seiner Rechnung auszugleichen, sind wir mit Gutachter vor dem Kadi - und er sucht nach Mängeln.

Die Frage von mir ist nun: Hätte ich den Kasten nach EnEV dämmen müssen, oder nach der Absprache handeln dürfen wie geschehen?

(Lustig ist übrigens die Kostenaufstellung des Gutachters zur Behebung : 8 Facharbeiterstunden, 4 Azubistunden, 150 Euro Dämmmaterial - der Kasten ist 1,60 m breit und 25 cm hoch.. Was sollen die machen in der Zeit??)

Wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte wäre das wirklich hilfreich.

Grüße
Uli

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