(13.06.2013) Grundstückskäufe müssen in Deutschland grundsätzlich über den Notar abgewickelt werden. Er übernimmt im Auftrag des Staates diese hoheitliche Aufgabe. Viele Bauherren wiegen sich deshalb in falscher Sicherheit, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de