(10.07.2013) Baut eine Handwerksfirma nach fehlerhaften Plänen, sind Baumängel praktisch vorprogrammiert, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Weil für Baumängel grundsätzlich die ausführende Firma geradestehen muss, sollte sie im eigenen Interesse alle Pläne frühzeitig prüfen, um etwaige Planungsfehler noch vor der Ausführung zu erkennen. [...]
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