(24.07.2013) Ab 01.08.2013 entfallen die §§ 14 und 15 des Mittelstandförderungsgesetzes. Dieses war u.a. Ermächtigungsgrundlage für die sog. Wertgrenzenregelungen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung. Das nachträgliche Entfallen des Gesetzes ist für den Bestand der SHVgVO ohne Einfluss. Die Bestimmungen der SHVgVO haben auch weiterhin Bestand.
(Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein)
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